Historie
Die Angaben in diesem Text beruhen zu großen Teilen auf zwei Büchern, die im Literaturverzeichnis aufgeführt sind. Auf die entsprechende Seite wurde nicht zu jedem Textabschnitt ausdrücklich hingewiesen, nur bei besonders markanten, detaillierten Angaben oder wörtlichen Zitaten.
Quellen aus dem Internet sind mit Link im Text direkt angegeben, um den kontextbezogenen Aufruf zu erleichtern, oder sie finden sich bei den Begriffserklärungen.
1. Jahrtausend. n. Chr.
Schon ab dem ersten Jahrhundert n. Chr. hatten nach und nach germanische Stämme, die irgendwann als Alemannen bezeichnet wurden (die Namensentstehung ist unklar), in unserer Gegend auf gutem Ackerland Sippendörfer gegründet. Eines der ältesten Dörfer war das heutige Eislingen.
Da es im heutigen Ottenbacher Tal anstelle von Ackerland und Wiesen nur sumpfige Auen und lichte Wälder gab, ließ dessen Besiedelung noch Jahrhunderte auf sich warten.
Erst nach und nach rodeten Jäger und Hirten das Gebiet und wurden ansässig.
915 n. Chr.
Erstmals urkundlich erwähnt wurde das Gebiet dann in einem Dokument, das die Schenkung eines Weilers durch König Konrad I. an das Kloster Lorch belegt.
1179
Die Rechberger
Erstmals wurde die Familie der Rechberger in 1179 erwähnt.
Diese Familie spaltete sich nach und auf in drei Linien:
-
Rechberg-Staufeneck (nach der Burg)
-
Rechberg-Weißenstein
-
Rechberg-Ramsberg
Die Familie Rechberg-Ramsberg sollte lange Zeit bestimmend sein für Ottenbach und die umliegenden Höfe. Hauptsitz der Familie war Donzdorf.
1268
Die Zeit der Staufer endet: Konradin, der letzte männliche Erbe aus der Dynastie der Staufer und Herzog von Schwaben, wird in Neapel hingerichtet.
Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Konradin
Grundsätzlich gehörten alle Ländereien dem König. Der „verlieh“ - als sogenanntes „Lehen“ - sie an seine Gefolgsleute - z. B. an Familien wie die Rechberger. Dafür waren sie dem König besonders verpflichtet und mussten bei Bedarf auch Kriegsdienste leisten, „raisbar“ sein.
Um Einkünfte zu erzielen, verliehen diese „Lehnsherren“ Land und Höfe an die Bauern, die damit wirtschaften konnten. Diese „saßen“ also auf dem Hof, waren „Besitzer“, aber keine Eigentümer.
Das Lehen wurde normalerweise gewährt als Fallgut oder als Erblehen. Nach und nach setzte sich immer mehr das Erblehen durch, da es eine verlässlichere Kontinuität der Bewirtschaftung und damit bessere Erträge versprach.
Ausnahmsweise gab es auch noch „Gnadengüter“, die aus der Gnade des Landesfürsten heraus vergeben wurden.
Aber zurück ins Jahr 1268:
Nachdem ein starker König praktisch nicht mehr vorhanden war, eigneten sich die Grafen von Württemberg und diverse Ministerialfamilien (Hofbeamte) zu denen auch die Rechberger gehörten, nun königsgleich Teile des Gebietes um den Hohenstaufen an.
Dazu gehörte natürlich auch Ottenbach, in dessen Umkreis viele Höfe entstanden waren - unter ihnen der Feuerleshof.
bis 1274
Wie entstand eigentlich der Ortsname Ottenbach?
Die häufigste Erklärung ist diese:
Da es keine Stallfütterung gab, wurde das Vieh auch nachts geweidet, auf der Nachtweide, der „Aucht“oder „Aut“. Möglicherweise erklärt sich so über Auchtenbach oder Autenbach der heutige Name der Gemeinde Ottenbach.
Denkbar als Namensgeber wäre allerdings auch der Adlige Ruperti de Outinbach, der in Ortsbüchern des Kloster Lorch erwähnt wurde, oder Otto von Staufen, ein Bischof aus dem 11. Jhdt.
Last not least soll es auch einen inzwischen versickerten Bach gegeben haben, nach dem der Ort benannt wurde, oder die Erklärung liegt vielleicht im Tiernamen „Otter“.
1274
Nach bis dahin schon ca. 20 Kreuzzügen beschloss die Synode von Lyon unter Papst Gregor X. einen weiteren. Für dessen Finanzierung wurde für sechs Jahre eine Kreuzzugssteuer vereinbart, die vom gesamten Klerus zu entrichten war. Die Höhe betrug ein Zehntel der Einkünfte von Pfarreien, Klöstern und Bistümern.
Dieser Kreuzzug wurde zwar nicht realisiert, das Geld aber trotzdem eingestrichen.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zweites_Konzil_von_Lyon
https://de.wikipedia.org/wiki/Kreuzzug
Diese Besteuerung führte zur ersten urkundlichen Erwähnung von Ottenbach.
1275
Ottenbach muss seinen Beitrag zu dem geplanten Kreuzzug entrichten und wird darum in den Liber decimationis aufgenommen.
Dieses Dokument wurde im Bistum Konstanz angelegt und geführt und verzeichnete fast alle damaligen Pfarreien und Klöster des Bistums und die zugehörigen Gemeinden.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liber_decimationis
1514
Der heutige Feuerleshof wurde 1514 erstmals direkt erwähnt, allerdings noch nicht unter diesem Namen.
Vorher hieß er, etwas umständlich, „zu Simon werden“.
Nun hieß er „Zeller Hoff“. Besitzer war allerdings bis 1514 ein gewisser Jörg Feyerlin. Nach ihm wurde der Hof dann auch in der Umgangssprache benannt.
Verschiedene Schreibweisen, je nach Aussprache und Kenntnissen der Schreiber, wechselten sich im Lauf der Jahrhunderte ab. So wurde aus „Feyerlin“ über „Feierle“ und „Feuerlen“ und anderen Bezeichnungen im Laufe der Jahre dann „Feuerle“ bzw. „Feuerleshof“.
Wir verwenden hier ohne weiteren Kommentar die jeweils dokumentierten Begriffe.
Bis 1514 war der Hof ein Fallgut. Dann verlieh der Gutsherr, Philipp von Rechberg von Hohenrechberg zu Ramsberg, den Hof an Veit Schurr von Salach als Erblehen.
Dies verhieß mehr Sicherheit für die Sippe des Besitzers, aber der Hof war noch immer ein „Lehen“, eine Leihgabe, kein Eigentum.
Der Preis für diese Leihe bestand aus Geld, Naturalien und Dienstleistungen. Philipp von von Rechberg von Hohenrechberg zu Ramsberg legte ihn wie folgt fest:
„... Jährlich auf das Schloß Ramsberg einen guten rheinischen Gulden gemeiner Landeswährung für Dienst, zehn Handdienste, für Weinfahrt 1 Gulden, zwei Pfd. Heller Württemberger Währung an die Frühmesspfründ zu Donzdorf. Abfahrt und Handlohn zu je 7 Gulden.“
Zitat: [1], Seite 197
Ersichtlich ist diese Preisgestaltung aus dem Ramsberger Lagerbuch von 1514.
1571
Barbara Wälthin, Hans Zellers Witwe, besitzt als Erblehen den Zellerhof und weitere Äcker und Wiesen, genannt „Ertzberg“.
1579
Es wurde dokumentiert, dass „Caspar Vischer, genannt Feirle“ einen Teil des Zellerhofes als Erblehen übernommen hat, der Ertzberg genannt wird. Trotzdem gehört auch der Ertzberg zum Zellerhof.
1586
Ein Eintrag im Ramsberger Lagerbuch besagt, dass Caspar Vischer schließlich den gesamten „Zellerßhofe“ als Erblehen besitzt.
Weitere Teile am Ertzberg hat er dem bisherigen Lehnserben abgekauft.
Caspar Vischer wird hier „Feirlesbauer“ genannt; von Hand wurde hinter „Zellerßhof“ die Bezeichnung „Feuerlenßhof“ gesetzt.
1596
Vielleicht stammt der o. g. handschriftliche Eintrag aus 1596?
Noch heute ziert eine Inschrift mit dieser Jahreszahl das Hofgebäude!
Das auf dem Balken angebrachte Symbol erinnert an ein Hakenkreuz;
es hat jedoch keine rassistische oder politische Bedeutung.
Es handelt sich dabei um ein Abbundzeichen zum Zuordnen und
Zusammensetzen von Bauteilen.
Es wurden im Jahr 1596 also entweder umfangreiche Baumaßnahmen am bereits bestehenden Gebäude durchgeführt, oder das Gebäude wurde sogar völlig neu errichtet.
1618
Im Lagerbuch des Klosters Adelberg wird der „Feyrlishof“ mit einer Gesamtfläche von umgerechnet ca. 23 Hektar aufgeführt. Außerdem habe das Kloster das Recht auf den Großen Zehend; den Kleinen Zehent müsse der Pfarrer in Groß-Süßen erhalten.
1623 - 1630
In verschiedenen Urkunden wird Michael Fischer vom Feurlinshof genannt.
Zum Beispiel ist dokumentiert, dass er bei der Machtwechselzeremonie („Erbhuldigung“) dabei war, als die Herren von Bubenhofen auf Ramsberg am 12. Juni 1630 die Herrschaft über das Gebiet übernahmen.
6. August 1630
Michael Fischer und seine Frau Anne geb. Blessing verkaufen den Hof an ihren Sohn Jerg Fischer für 2950 Gulden.
1634
Vom 17. April 1634 bis 17. Mai 1634, als der Dreißigjährige Krieg (1618 - 1648) in vollem Gange war, quartierten sich Soldaten in den Feurlinshof und in den Kitzener Rothbaurenhof ein. Sie stahlen Geld und Vieh und plünderten.
1662
Am 27. Januar 1662 verstarb Hans Bartholomäus von Bubenhofen. Als Erbe erhielt Katharina Franziska von Riethein, geb. von Bubenhofen auf Ramsberg, fünf Höfe sowie drei Viertel des jährlichen Wegzinses auf den Feyrlinshof.
Zwischen 1662 und 1708
Schneider (Vorname unbekannt) und Schmid (Vorname unbekannt) waren nacheinander Hofbesitzer. Vgl. 3. Dezember 1708.
3. Dezember 1708
Georg Schneider folgt auf die Besitzer Schneider und Schmid.
Dies ist zu entnehmen aus einem Eintrag im Lagerbuch von 1759, wonach am 3. Dezember 1708 Maria Schmidin den Hof für 1800 Gulden an Georg Schneider übergeben hatte. Georg Schneider war Maria Schmidins Sohn aus erster Ehe.
Marias Nachname „Schmidin“ war auf den Regel zurückzuführen, dass an den Nachnamen der Ehefrau „in“ angefügt wurde. Andere Länder haben ähnliche Bräuche (Schweden, Russland ...).
1717 - 1721
Georg Schneider wird eine Catharina geheiratet haben, denn beide sind im Ottenbacher Taufregister der Jahre 1717 - 1721 als Eltern von Täuflingen eingetragen.
Ca. 1722
Georg Schneider stirbt.
Seine Witwe Catharina ehelicht Antonius Mayer.
Das Taufregister von 1723 - 1733 führt neben Catharina einen Antonius Mayer als Eltern auf.
1738
Die katholische Pfarrei fiel einem Brand zum Opfer. Dabei gingen auch dort geführte Tauf- und Sterberegister verloren, was heutzutage Nachforschungen erschwert.
Quelle: [1], S. 93.
22. Juni 1750
Antonius Mayer stirbt; lt. Eintrag im Sterberegister „Antonius Mayr, Feyrlinsbauer“.
9. Juli 1751
Johannes Weber schließt einen Ehevertrag mit Catharina, der Tochter von Catharina Mayer (2. Ehe) bzw. von Catharina Schneider (1. Ehe).
In diesem Vertrag wird die Braut allerdings als Tochter des verstorbenen „Antoni Schneider“ bezeichnet, wahrscheinlich eine Namensverwechslung, denn als Vater kommen nur Georg Schneider oder Antonius Mayer infrage, die beiden Ehemänner der Brautmutter.
Wenn Georg Schneider der Vater war, dann ging die Braut zu diesem Datum allerdings schon auf die dreißig zu oder darüber hinaus - ein ungewöhnlich hohes Alter für eine Eheschließung zu damaliger Zeit.
Vielleicht wäre die Erklärung zu dieser Ungereimtheit auch in den Tauf- und Sterberegistern der katholischen Pfarrei zu finden, die 1738 einem Brand um Opfer fielen? Wir wissen es nicht.
Der Vertrag regelt die Mitgift von Braut und Bräutigam und enthält das Vermögen des Bräutigams in bar, 1400 Gulden. Gleichzeitig sicherten sich die Lehnsherren in diesem Vertrag vor etwaigem Verdienstausfall ab: Sollte Johannes Weber ohne Nachkommen sterben, wären aus seinem Vermögen 400 Gulden an die Lehnsherren zu bezahlen, im Todesfall der Ehefrau ohne Erben 150 Gulden.
Johannes Weber konnte aber nach der Hochzeit nicht den Feuerleshof übernehmen. Offensichtlich behielt die Brautmutter noch lange die Butter auf dem Brot, denn sie wurde weiterhin als Hofinhaberin dokumentiert. Außerdem gab es da noch mindestens zwei Söhne aus zwei Ehen ...
Vgl. 13. Mai 1765!
1. September 1763
Die Abgaben, die der Feuerleshof an verschiedene Stellen zu leisten hatte, waren verwirrend umfangreich und gingen an verschiedene Stellen. Daraus konnten leicht Streitigkeiten entstehen: Kloster Adelberg beschwerte sich über den nicht abgelieferten Zehent auf Wicken und Erbsen, aber zu Unrecht; dem Kloster stand lediglich der Große Zehent zu. Wicken und Erbsen fielen unter den Kleinen Zehent, den die Pfarrei Groß-Süßen erhielt.
13. Mai 1765
Catharina Mayer („Mayerin“), also noch immer die alte Catharina, die fast 50 Jahre zuvor von Georg Schneider geheiratet wurde und zwei Ehemänner überlebte, verkauft den Feyrlenshof an Antoni Schneider, ihren Sohn aus erster Ehe, für 3000 Gulden.
Außerdem gehört zu ihrem Besitz noch immer der Etzberg. Diesen erhält Joseph Mayer, ihr Sohn aus zweiter Ehe - ebenfalls für 3000 Gulden.
Die Söhne sparten sich so die Erbschaftssteuer an die Lehnsherren, und Catharina Mayer finanzierte ihren Lebensabend.
1765 - 1794
Feuerleshof und Etzberg werden in div. Registern nicht klar auseinandergehalten, Besitzer ungenau oder falsch aufgeschrieben.
25. August 1773
Zur mangelnden Genauigkeit der Schreibkundigen (s. o.) gesellt sich immer mehr das Chaos durch die verschiedenen Herrschaften, die an Ottenbach Anteil hatten.
Aus einem Schreiben der Rechberg’schen Verwaltung an die herzogliche Regierung in Stuttgart:
„In den Orte Ottenbach sind 22 ... Untertanen zu meiner unmittelbaren Reichsherrschaft Hohenrechberg. Andere 3 gehören nach dem herzöglich löblichen Oberamt Lorch. Und wieder 2 andere nach dem Oberamt der Reichsherrschaft Weissenstein.“
[2], S. 28.
Diesem Unfug ist nichts hinzuzufügen. Besser werden sollte es erst 1806 ...
28. November 1794
Georg Hetzel ist Feyrlinsbauer. Er verpachtet den Etzberg für sechs Jahre an Anton Hetzel für jährlich 100 Gulden.
1798
Die häufigen Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Herrschaften haben für uns nachträglich den Vorteil, dass wir ab und zu etwas über die Einwohnerzahlen erfahren - und uns gleichzeitig ein Bild über die sozialen Strukturen machen können.
Beispiel:
Ottenbach hatte in 1798 nur 38 Bürger, aber die Seelenzahl betrug 164. Mit der Seelenzahl war die Gesamteinwohnerschaft gemeint, also alle denen man nicht gerade die Seele absprechen wollte, auch wenn man sie nicht als Bürger ansah.
Quelle: [1], S. 87.
Dabei teilten sich die Einwohner auf in Gemeindeberechtigte und Beiwohner.
Gemeindeberechtigte oder Gemeinsmänner waren voll berechtigte Bürger.
Beiwohner waren Zugereiste, die jährlich für das Wohnrecht bezahlen mussten und keine Gemeinderechte erhielten; auch der Bau eines eigenen Hauses war ihnen verboten.
Quelle: [2], S. 28. f.
2. Dezember 1805
Georg Hetzel übergibt den Feuerlenshof an Peter Hetzel (1783 - 1852), vorher Bauer auf dem Ezberg, für 2000 Gulden.
1806
Auf Betreiben von Napoleon Bonaparte endet das „Heilige Römische Reich“ mit seiner Kleinstaaterei. Württemberg wird zum Königreich.
Gehörte vorher im Bereich von Ottenbach der eine Hof bspw. den Kloster Adelberg, der nächste dem Freiherrn von Bubenhofen, ein weiterer den Rechbergern etc. etc., so gelten nun Gesetzgebung und Verwaltung einheitlich in ganz Württemberg. Ein Ende des über Jahrhunderte andauernden Zuständigkeits-Chaos bahnte sich an!
Alle Höfe im Bereich Ottenbach gehörten nun bis 1843 zum Bezirk des Gräflich-Rechberg’schen Vogts in Ottenbach.
Dies gab auch den Bauern mehr Sicherheit vor Verwaltungswirrwarr und Willkür, wenn auch die Besitz- und Steuerrechte der Grundherren vorerst weitgehend erhalten blieben.
Quelle: [1], S. 89.
1817
Schon seit 1806 war der neue Staat bestrebt, durch Gesetze und Verwaltung die Bauern aus den jahrhundertealten Abhängigkeiten zu lösen. Sie sollten endlich freie Eigentümer ihres Besitzes werden.
Von 1817 an suchten Königliche Commissäre die Dörfer auf und legten die Ablösesummen fest, die von den Bauern an die bisherigen Gutsherren bezahlt werden sollten. War dies geschehen, sollten die frisch gebackenen Eigentümer endlich frei schalten und walten, ihre Höfe durch Zukauf vergrößern oder verkaufen können.
Quelle: [1], Seite 89 f.
Die königliche Regierung stieß aber noch jahrzehntelang auf den Widerstand der adligen Grundherren. Die sollte sich erst 1848 endgültig ändern.
Vgl. 1848!
Oktober 1825 - Januar 1826
Ottenbach entsteht mit seinen Höfen als eigenständige Gemeinde unter dem „Oberamt“ (entspricht dem Landratsamt) Göppingen, gebildet aus Parzellen, die vorher zu Hohenstaufen, Großeislingen und Salach gehörten.
Von den insgesamt 585 Einwohnern sind 476 katholisch. Zum Ort gehören 16 Höfe, darunter auch der Feuerlenshof mit 8 Bewohnern, davon 5 katholisch. Angaben Stand 1828.
Quelle: [1], Seite 89 f.
1839
Das Ottenbacher Güterbuch wird angelegt, das ein Verzeichnis der Ottenbacher Höfe samt zugehörigen Flächen, Gebäuden, Steuern und Abgaben und Besitzern enthält.
Quelle: [1], Seite 315.
1848
Peter Hezels Frau Viktoria stirbt; er übergibt den Hof an Josef Bader aus Metlangen.
Im gleichen Jahr wurde per Gesetz angeordnet, dass die Bauern ihre Höfe gegen eine Ablösungssumme an die bisherigen Grundherren als Eigentum erwerben sollten. Diese Summe war so hoch wie 16 bisherige Jahresabgaben. Samt Zins zu bezahlen war diese Summe innerhalb von 24 Jahren (1852 - 1875). Die Königliche Hofbank gewährte dazu günstige Kredite.
Trotzdem wurde das Leben auf den Höfen vorerst dadurch nicht spürbar besser. Insbesonders durch Missernten, sahen sich bis 1855 ca. 10% der Bevölkerung aus dem Ottenbacher Tal gezwungen, nach Amerika auszuwandern.
Quelle: [1], Seite 95.
1881
Josef Bader verkauft den Hof an Franz Bader.
1920
Wieder übernimmt ein Josef Bader den Feuerleshof.
1985
Josef Bader stirbt.
Sein erstgeborener Sohn, ebenfalls Josef, übernimmt und bewirtschaftet den Hof gemeinsam mit seiner ersten Schwester Eugenie. Das Land wird großteils verpachtet.
2011
Eugenie Bader stirbt.
2013
Josef Bader stirbt.
Den Feuerleshof erbt Gertrud Näher geb. Bader, seine zweite Schwester.
2016
Gertrud Näher stirbt.
Erbin ist die jetzige Eigentümerin des Hofes, ihre Tochter Claudia Baumeister. Sie besitzt den Hof seit 16.12.2014.




Begriffserklärungen
Abbundzeichen
„Abbundzeichen, auch Bundzeichen genannt, sind Buchstaben, Ziffern, Symbole und Muster der Zimmerleute, die zum schnellen und sicheren Zuordnen und Zusammensetzen der Bauteile im Verbund (oder Verband) für Fachwerk, Dachstuhl und Dachwerk sowie andere technische Fachwerke dienen.“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Abbundzeichen
Abfahrt
Beim Tod des bisherigen Besitzers mussten dessen Angehörige an den Lehnsherren eine „Abfahrt“ entrichten. Je nach Größe des Hofes und Vermögenszusammensetzung des Verblichenen konnte dies Geld sein, Stalltiere, Kleidung des Verstorbenen, Ackergeräte oder eine Kombination aus allem.
Der neue Besitzer wiederum wurde mit dem Handlohn belastet.
Auffahrt
Vgl. Handlohn.
Bubenhofen
Die Herren von Bubenhofen waren ein im 15. Jahrhundert bedeutendes süddeutsches Adelsgeschlecht.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Herren_von_Bubenhofen
Erblehen
Nach dem Tode des bisherigen Besitzers bestimmte sich der neue Besitzer nach der jeweils geltenden zivilrechtlichen Erbfolge.
Fallgut/Fallhof
Ein Fallgut/Fallhof fiel bei jedem Todesfall des Besitzers wieder zurück an den Gutsherrn. Dieser konnte dann als neuen Besitzer bestimmen, wen er wollte.
Frühmesspfründ/Pfründe
Abgabe an den katholischen Priester, der frühmorgens vor Arbeitsbeginn die heilige Messe zelebrieren musste.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fr%C3%BChmesser
https://de.wikipedia.org/wiki/Pfr%C3%BCnde
Gulden
Eine Währungsumrechnung über Jahrhunderte hinweg ist u. E. wenig sinnvoll, gerade beim Gulden, der sich lange als Zahlungsmittel gehalten hat.
Gold- und Silbergehalt im Lauf der Zeit, und jeweils aktuelle Nachfrage und Kaufkraft wären auch zu berücksichtigen. Wer es trotzdem versuchen will, findet im Internet Informationen, z. B. auf
Quelle: https://mittelalterrechner.de/Geld
Wenn z. B. 1514 Veit Schurr einen Gulden pro Jahr als Jahresleihgebühr bezahlen musste, so setzen wir diese Information einmal in ein zeitgerechtes Verhältnis:
Der Preis für ein einfaches kleines Haus betrug 20 bis 30 Gulden.
Auch diese Betrachtung „hinkt“, aber sie lässt ahnen, dass die Jahresleihgebühr nicht gerade geschenkt war.
Waren beim Besitzerwechsel gar je 7 Gulden für Abfahrt und Handlohn sofort in voller Höhe zu entrichten, so kann man sich vorstellen, dass so manches „Erbe“ von den verbliebenen Angehörigen nicht weitergeführt werden konnte.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Preise_im_Mittelalter#15._Jahrhundert
Handdienst/Spanndienst
Hand- und Spanndienste waren eine Verpflichtung zu körperlicher Arbeit, z. B. zum Bau und Erhalt von Straßen und Wegen oder für Transportarbeiten.
• Handdienste (der Dienstpflichtige hatte mit seiner eigenen Hand Arbeiten zu verrichten. Die Materialien stellte meistens der Auftraggeber.
• Spanndienste (vom Anspannen der Zugtiere: Der Dienstpflichtige hatte Zugvieh und Geschirr zu stellen.)
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/hand-und-spanndienste
Handlohn/Auffahrt
Beim Handlohn handelte es sich nicht etwa um ein Entgelt für Handdienste, sondern um eine einmalig zu entrichtende Steuer bei Besitzwechsel, in diesem Fall des Hofes. Diese Abgabe wurde auch Auffahrt genannt.
Heller
Ein Heller entspricht 0,16 EUR; ca. 500 Heller ergaben einen Gulden.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Preise_im_Mittelalter#15._Jahrhundert
Lagerbuch
In einem Lagerbuch wurden die Besitzungen und die damit verbundenen Einkünfte verzeichnet, die zu einer bestimmten Herrschaft oder einer Verwaltungseinheit gehörten. Lagerbücher kamen im 15. Jahrhundert auf und wurden bis ins 18. Jahrhundert hinein angelegt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lagerbuch
Rechberger
Die Rechberger sind ein altes schwäbisches Adelsgeschlecht, dessen Stammsitz die Burg Hohenrechberg bei Schwäbisch Gmünd war.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechberg_(Adelsgeschlecht)
Wegzins
Der Wegzins war der Preis für die Benutzung von Wegen zum Hof, sofern sie über Land führten, das nicht zum Hof gehörte.
Weinfahrt
Der Wein für die Ottenbacher Gegend stammte überwiegend aus den Bereichen Esslingen und Ober- und Untertürkheim. Der Transport musste durch die hiesigen Bauern als Spanndienst geleistet werden, oder sie bezahlten stattdessen dafür.
Zehend
Mit dem Zehnt bzw. Zehend war der zehnte Teil der bäuerlichen Erträge gemeint, der als Abgabe für den Pfarrer und die Armen von der Kirche erhoben wurde. Der Zehnt wurde zumeist in Naturalien entrichtet und in Zehntscheunen gelagert. Oft übernahmen es auch weltliche Grundherren nur zu gerne diese Steuer einzuziehen.
Dabei wurde unterschieden zwischen dem Großen Zehnt und dem Kleinen Zehnt.
Der Große Zehnt fiel an als prozentuale Abgabe vom Rohertrag aus Getreideernte, Viehzucht, Weinkelterei etc.
Zu beachten ist, dass der Zehnt auf den Ertrag sich auf die Aussaat auswirkte, da für diese etwa die halbe Ernte als Saatgut gebraucht wurde! Nur bei hohen Erträgen lag dann der Zehnt noch bei 10%, und die waren oft nicht zu erwirtschaften. Somit konnte die tatsächliche Belastung durch den Zehnt ein Vielfaches betragen.
Hatte man aber den Großen Zehnt im Laufe der Generationen mehr oder weniger akzeptiert, war es vor allem der Kleine Zehnt, der unter den Bauern von Anfang an den größten Unmut erregte:
Der Kleine Zehnt fiel an auf alles, was den Herrschaften sonst noch in den Sinn kam: Obst, Gemüse, Klee, Holz, Eier, Milch, Hasen, Hühner, Küchenkräuter, usw. usw.
Hinzu kamen weitere Belastungen: Sonderabgaben wie Gänse zu Sankt Martin, Eier zu Ostern; außerdem Steuern zu besonderen Anlässen, oft willkürlich gesetzt, z. B. um die Kriegskasse zu füllen, höfische Feste zu finanzieren, für den Bau von Kirchen und Palästen, etc.
So braucht es nicht zu wundern, dass die hohen Belastungen Aufstände auslösen konnten, die schließlich blutig in die Bauernkriege mündeten.
Alles in allem, können wir heutzutage mit unserer doch weitgehend geregelten Steuergesetzgebung recht zufrieden sein.
Quellen:
Quellen
[1]
Schellenberger, Bernhardin:
Zwischen Rechberg und Staufen:
Ottenbach und das Tal der Höfe
Anton H. Konrad Verlag 89264 Weißenhorn, 2002
[2]
Frankenreiter, Anton; Frick, Bernhard; Hauser, Josef W.; Maurer, Max; Storch, Waltraud; Ziegler, Walter:
700 Jahre Ottenbach
Schäfer-Druck, Göppingen, 1975
Quellen aus dem Internet sind mit Link im Text direkt angegeben, um den kontextbezogenen Aufruf zu erleichtern, oder sie finden sich bei den Begriffserklärungen.